Brandschutzordnung
Unsere Leistungen auf einen Blick
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall oder bei Rauchentwicklung bezeichnet. Eine Brandschutzordnung wird in arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht grundsätzlich gefordert. Für Arbeitsstätten sind in Deutschland generell ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben. Die Brandschutzordnung richtet sich an die Betriebsangehörigen und an betriebsfremde Personen. Durch die DIN 14096 wird eine als geeignet und ausreichend anerkannte Gestaltung einer Brandschutzordnung vorgegeben. Gemäß dessen müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.
Eine Brandschutzordnung kann aus drei verschiedenen Teilen bestehen:
Teil A
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten. Dieser Teil enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Er besteht in der Regel nicht mehr als aus einer DIN A4 Seite und ist an mehreren Stellen sichtbar ausgehängt.
Teil B
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter, die im Gebäude tätig sind. Der Teil enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, sowie zum Verhalten im Brandfall. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter im Gebäude, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer). In diesem Teil werden unter anderem die Aufgaben und Maßnahmen der einzelnen Funktion beschrieben.