Feuerwehrpläne
Unsere Leistungen auf einen Blick
Feuerwehrpläne gehören zu den Hilfsmitteln für die Feuerwehr damit diese sichere und schnelle Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Diese liefern für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt die wesentlichen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage zu ermöglichen.
Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.
Der aus mehreren Teilen bestehende Feuerwehrplan setzt sich wie folgt zusammen:
• Übersichtslageplan
• Objektpläne
• Verzeichnis mit Legende
• Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation
Übersichtlageplan
Anfahrtspläne stellen eine Übersicht der baulichen Anlage im Straßennetz oder als Teil von Gewerbe- bzw. Flächenobjekten dar. Der Anfahrtsplan dient dem Auffinden des Einzelobjektes bei unübersichtlicher Anfahrt. Dieser Plan ersetzt nicht den Objektplan, sondern wird ggf. zusätzlich gefordert.
Objektplan (Übersichtsplan nach DIN)
Objektpläne stellen eine Übersicht der baulichen Anlage in ihrer Gesamtheit im Straßennetz dar. Der Objektplan dient unter anderem zum Auffinden der baulichen Anlage und der zugehörigen Infostelle für die Feuerwehr, zur schnellen Orientierung, zum Auffinden der Zugänge und Feuerwehrschlüsseldepots, zur Beurteilung der Hauptgefahren und ggf. deren Wirkung auf die Nachbarschaft, zum Auffinden der Löschentnahme- und Einspeiseeinrichtungen.
Geschosspläne
Geschosspläne sind detaillierte Darstellungen der einzelnen Geschosse mit den Angaben der feuerwehrtechnisch relevanten Gegebenheiten vor Ort. Sie dienen zur Beurteilung der Lage im Objekt.
Die Bestandteile der Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten, müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.