Flucht- und Rettungspläne
Unsere Leistungen auf einen Blick
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Vermittlung von Informationen über Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069).
Der Flucht- und Rettungsplan ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten wie Cafeterias, Bürozentren und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen (Mindestgröße DIN A3).
• bei unübersichtlicher Fluchtwegführung
• bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
• in Bereichen erhöhter Gefährdung (zum Beispiel bei besonders explosions- oder brandgefährdeten Anlagen)
Er richtet sich an alle im Gebäude befindliche Personen, an Mitarbeiter ebenso wie an Besucher. Der Standort sollte vom Betreiber und Planersteller gemeinsam festgelegt werden.